30.11.2006
Der deutsche Bundestag verabschiedet das Stalking-Opfer-Schutzgesetz |
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Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag
vom 30.11.2006: |
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| Zur heutigen 2./3. Lesung des Stalking-Bekämpfungsgesetzes
erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Jürgen Gehb MdB und die zuständige Berichterstatterin, Ute
Granold MdB: |
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| "Die fortgesetzte Verfolgung, Belästigung
und Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen ("Stalking")
wird endlich in unserer Gesellschaft ernst genommen und nicht länger
als Kavaliersdelikt angesehen. Der durch das Stalkingbekämpfungsgesetz
geschaffene eigene Straftatbestand eröffnet neue Möglichkeiten,
die Opfer besser als bisher zu schützen. Die bisher bestehenden erheblichen
Strafbarkeitslücken konnten endlich geschlossen werden. So waren
etwa ständige Verfolgung und Telefonterror, die noch nicht nachweislich
zu körperlichen Schäden geführt haben, bislang strafrechtlich
nicht bekämpfbar. |
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| In besonders schweren Fällen ist es nunmehr
sogar möglich, den Täter rechtzeitig vor einer Eskalation der
Situation vorübergehend in Haft zu nehmen. Durch einen Auffangtatbestand
- einem Kernanliegen der Union - können darüber hinaus auch
heute noch nicht bekannte Formen des Stalking erfasst werden. Damit wird
der rasanten technischen Entwicklung Rechnung getragen." |
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