30.11.2006
Der deutsche Bundestag verabschiedet das Stalking-Opfer-Schutzgesetz |
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Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN
im Deutschen Bundestag vom 30.11.2006: |
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| Zur zweiten und dritten Lesung des Koalitionskompromisses
für einen Straftatbestand "beharrliche Nachstellungen"
erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin
und frauenpolitische Sprecherin: |
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| "Wir begrüßen, dass es künftig
einen Straftatbestand "beharrliche Nachstellungen" zum Schutz
vor Stalking geben wird. Über 80 Prozent der Opfer sind Frauen. Die
Täter sind meist ehemalige Partner. Für uns Grüne ist der
Opferschutz zentral - deshalb hatten wir uns schon im Gewaltschutzgesetz
für einen Schutz vor Stalking entschieden. Ein Straftatbestand wird
den Opfern aber einen besseren Schutz bieten. |
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| Der Entwurf der Koalition gewährleistet
diesen Schutz jedoch nicht. Denn die Opfer werden auf den Privatklageweg
verwiesen. Dabei wollen wir einen Straftatbestand, weil die Opfer mit
der bisherigen Lösung nach dem Gewaltschutzgesetz häufig überfordert
sind - sie müssen selbständig einen Antrag stellen, Beweise
erbringen und die Kostenlast tragen. Die Bundesregierung scheint die Situation
der Stalking-Opfer nicht verstanden zu haben - sonst würde sie sie
damit nicht weiterhin allein lassen. |
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| Wir fordern in zwei Anträgen sowohl gesetzliche
Änderungen als auch die Ergreifung von Maßnahmen, um den praktischen
Opferschutz zu verbessern. Das Gesetz bedarf einer Ausnahmeregelung für
Journalistinnen und Journalisten, damit nicht jede intensive Recherche
sofort als Stalking diffamiert wird. Die von der Bundesregierung geplante
"Deeskalationshaft" lehnen wir ab. Zum einen ist sie unserer
Auffassung nach verfassungswidrig. Zum anderen wiegt sie die Opfer in
falscher Sicherheit, denn Expertinnen und Experten vermuten, dass es im
Eskalationsfall, in dem sie angewendet werden kann, meistens bereits zu
spät sein dürfte. |
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| Die Bundesregierung sollte nicht ignorieren,
dass ein Straftatbestand allein den Opfern nicht helfen wird. Es bedarf
darüber hinaus intensiver Schutz- und Interventionsmaßnahmen.
Viel zu oft wird die Bedrohung der Opfer von Polizei und Justiz unterschätzt.
Die Behörden müssen daher intensiv geschult und sensibilisiert
werden. Auch fordern wir die Einrichtung von Sonderzuständigkeiten
und eine frühe und klare Ansprache der Täter durch die Polizei.
Mit diesen begleitenden Maßnahmen können die Opfer deutlich
besser vor den oft eskalierenden Nachstellungen geschützt werden
als mit einer nicht zum Zug kommenden "Deeskalationshaft"." |
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