30.11.2006
Der deutsche Bundestag verabschiedet das Stalking-Opfer-Schutzgesetz
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Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
im Deutschen Bundestag vom 30.11.2006:
Zur zweiten und dritten Lesung des Koalitionskompromisses für einen Straftatbestand "beharrliche Nachstellungen" erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
"Wir begrüßen, dass es künftig einen Straftatbestand "beharrliche Nachstellungen" zum Schutz vor Stalking geben wird. Über 80 Prozent der Opfer sind Frauen. Die Täter sind meist ehemalige Partner. Für uns Grüne ist der Opferschutz zentral - deshalb hatten wir uns schon im Gewaltschutzgesetz für einen Schutz vor Stalking entschieden. Ein Straftatbestand wird den Opfern aber einen besseren Schutz bieten.
Der Entwurf der Koalition gewährleistet diesen Schutz jedoch nicht. Denn die Opfer werden auf den Privatklageweg verwiesen. Dabei wollen wir einen Straftatbestand, weil die Opfer mit der bisherigen Lösung nach dem Gewaltschutzgesetz häufig überfordert sind - sie müssen selbständig einen Antrag stellen, Beweise erbringen und die Kostenlast tragen. Die Bundesregierung scheint die Situation der Stalking-Opfer nicht verstanden zu haben - sonst würde sie sie damit nicht weiterhin allein lassen.
Wir fordern in zwei Anträgen sowohl gesetzliche Änderungen als auch die Ergreifung von Maßnahmen, um den praktischen Opferschutz zu verbessern. Das Gesetz bedarf einer Ausnahmeregelung für Journalistinnen und Journalisten, damit nicht jede intensive Recherche sofort als Stalking diffamiert wird. Die von der Bundesregierung geplante "Deeskalationshaft" lehnen wir ab. Zum einen ist sie unserer Auffassung nach verfassungswidrig. Zum anderen wiegt sie die Opfer in falscher Sicherheit, denn Expertinnen und Experten vermuten, dass es im Eskalationsfall, in dem sie angewendet werden kann, meistens bereits zu spät sein dürfte.
Die Bundesregierung sollte nicht ignorieren, dass ein Straftatbestand allein den Opfern nicht helfen wird. Es bedarf darüber hinaus intensiver Schutz- und Interventionsmaßnahmen. Viel zu oft wird die Bedrohung der Opfer von Polizei und Justiz unterschätzt. Die Behörden müssen daher intensiv geschult und sensibilisiert werden. Auch fordern wir die Einrichtung von Sonderzuständigkeiten und eine frühe und klare Ansprache der Täter durch die Polizei. Mit diesen begleitenden Maßnahmen können die Opfer deutlich besser vor den oft eskalierenden Nachstellungen geschützt werden als mit einer nicht zum Zug kommenden "Deeskalationshaft"."