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	<title>Stalking Infocenter</title>
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		<title>Stalking bis zum Mordversuch</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 23:41:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie weit Stalking unter krankhafter Eifersucht als Motiv führen kann, belegt der folgende und besonders schwere Fall: Vor dem Landgericht in Dresden steht derzeit ein mutmaßlicher Stalker, der in seinem Eifersuchtswahn sogar versuchte, einen Killer zu engagieren, um seine ehemalige Lebensgefährtin &#8230; <a href="http://www.stalking-info.net/stalking-bis-zum-mordversuch/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie weit Stalking unter krankhafter Eifersucht als Motiv führen kann, belegt der folgende und besonders schwere Fall: Vor dem Landgericht in Dresden steht derzeit ein mutmaßlicher Stalker, der in seinem Eifersuchtswahn sogar versuchte, einen Killer zu engagieren, um seine ehemalige Lebensgefährtin zu töten. Nach 20 Jahren Lebensgemeinschaft trennte sich ein Paar, womit der 54-jährige Maurer aus Radebeul offensichtlich nicht zurechtkam.</p>
<p>Der 54-jährige soll seine Frau daraufhin im Jahre 2009 nach der Trennung derart terrorisiert haben, dass er drohte, ihr den Kopf abzuhacken. Zudem soll er 11 Mal auf das Grundstück und in das Haus der Frau eingebrochen sein, wobei er unter anderem die Schriftstücke über sämtliche Anzeigen gegen ihn gestohlen haben soll.<br />
Doch all dem noch nicht genug, zertrümmerte der Radebeuler ihre Autoscheiben, hörte Telefonate mit einem Richtmikrofon ab und lauerte der ehemaligen Lebenspartnerin ständig auf. Unter anderem soll er dadurch von einem Aufenthalt in Erfurt erfahren und sich sogar im gleichen Hotel einquartiert haben, um der Frau aufzulauern.</p>
<p><strong>Wegen fraglicher Schuldfähigkeit wurden Prozesse ausgesetz</strong></p>
<p>Bereits mehrfach habe der Mann wegen Stalking-Vorwürfen vor Gericht gestanden – doch die Prozesse seien aufgrund von fraglicher Schuldfähigkeit ausgesetzt worden, so der nun zuständige Staatsanwalt. Die Liste weiterer Straftatbestände liest sich wie eine Litanei: Anstiftung zum versuchten Mord, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung, Diebstahl auch die Verletzung einer richterlichen Anordnung und mehr.</p>
<p><strong>Kommissar Zufall kommt zu Hilfe</strong></p>
<p>Gefasst wurde der Mann, als bei ihm im Auto während einer Kontrolle ein Luftgewehr mit Laserpointer und Zielvorrichtung, mehrere Schreckschusswaffen, illegale Böller und 2 Nagelbomben gefunden wurden. Der Radebeuler kam daraufhin in die Psychiatrie und in seinem Haus fand man weitere 36 „Pyrotechnische Gegenstände“, ein Schlagring sowie weitere Waffen.</p>
<p><strong>Komplize gesucht, Urteil wird bis Ende Januar 2012 erwartet</strong></p>
<p>In der Psychiatrie versuchte der mutmaßliche Stalker dann sogar noch, unter den Mitpatienten einen Komplizen zu finden, der einen geplanten Mordanschlag auf seine Lebensgefährtin für ihn vollziehen sollte. Während des Prozesses wurde immer wieder die Öffentlichkeit ausgeschlossen und auch über die Schuldfähigkeit des Angeklagten wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geurteilt. Im derzeitigen Prozess soll nun nicht nur über die Straftaten entschieden werden, sondern vor allem auch über eine dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einer forensischen Psychiatrie. Das Urteil wird im Januar 2012 erwartet.</p>
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		<title>Straftatbestand des § 238 StGB &#8220;Nachstellung&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 13:14:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Der § 238 StGB wurde 2007 nach langen parlamentarischen Diskussionen umgesetzt. Er befasst sich näher mit der Tat Nachstellung, besser bekannt unter dem Begriff Stalking. Der Paragraf konkretisiert die Taten, die begangen werden müssen, um den Tatbestand Nachstellung zu erfüllen. &#8230; <a href="http://www.stalking-info.net/straftatbestand-%c2%a7-238-stgb-nachstellung/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der § 238 StGB wurde 2007 nach langen parlamentarischen Diskussionen umgesetzt. Er befasst sich näher mit der Tat Nachstellung, besser bekannt unter dem Begriff Stalking. Der Paragraf konkretisiert die Taten, die begangen werden müssen, um den Tatbestand Nachstellung zu erfüllen.</p>
<p><strong> Strafbare Handlungen nach § 238 StGB </strong></p>
<p>Jemand stellt einer Person nach, wenn er sich dauerhaft und wiederholt in räumlicher Nähe zu dieser Person aufhält. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn der Täter an der Arbeitsstelle der betroffenen Person wartet und dort versucht Kontakt mit ihr aufzunehmen. Wichtig ist dabei, dass der Kontaktversuch gezielt erfolgt, zufällige Begegnungen (im Supermarkt oder auf der Straße) sind dafür nicht ausreichend. Ebenfalls unter Strafe gestellt ist die Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder dritten Personen, um mit der betroffenen Person in Kontakt zu treten. Natürlich müssen auch diese Versuche dauerhaft erfolgen. Es wird allerdings nicht definiert, wie häufig der Kontaktversuch stattfinden muss, es können also 30 SMS sein, es kann aber auch schon ein Anruf pro Tag ausreichen.</p>
<p>Ebenfalls verboten ist die Nutzung von personenbezogenen Daten, um im Namen der betroffenen Person Waren oder Dienstleistungen zu bestellen. Auch wenn dabei keine direkte Kontaktaufnahme erfolgt, erfüllt ein dauerhaftes Handeln den Tatbestand der Nachstellung. Ebenfalls verboten ist die Bedrohung der betroffenen oder eine nahestehenden Person. Der letzte Teil der Definition erweitert den Tatbestand Nachstellung auch noch auf Handlungen, die den genannten vergleichbar sind.</p>
<p><strong> Umsetzung in der Praxis </strong></p>
<p>Trotz der seit 2007 verfügbaren Konkretisierung des Tatbestandes Nachstellung gibt es in der Praxis noch immer einige Probleme mit der Umsetzung, da der Gesetzestext leider nicht genau konkretisiert, wann es sich Stalking handelt und wann nicht. Es ist also jedes Mal eine Einzelprüfung vorzunehmen, die die Handlungen des potenziellen Täters bewerten muss. Durch die Taten muss die betroffene Person in ihren Lebensumständen stark beeinträchtigt werden, die Bewertung dabei erfolgt allerdings nicht nach objektiven Punkten, sondern lediglich aus der subjektiven Empfindung des Opfers. Wer generell eher wenig ängstlich ist und sich nicht so schnell ärgern lässt, wird eine Beeinträchtigung erst später empfinden, während eher ängstliche Personen schon früh eine merkliche Beeinträchtigung spüren werden.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft ermittelt bei Fällen von Nachstellung grundsätzlich nicht selbstständig, das Opfer muss zunächst Anzeige erstatten, es sei denn, es herrscht besonderes öffentliches Interesse an einer Verfolgung. Verängstigte Opfer erstatten aber unter Umständen gar keine Anzeige, sodass eine Verfolgung teilweise gar nicht möglich ist, da die Verfolgung nicht grundsätzlich vorgesehen ist. Dennoch wird die Aufnahme dieses Paragrafen weitgehend positiv aufgefasst, weil er Taten konkretisiert und einen verbindlichen Strafrahmen für die Täter vorgibt.</p>
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		<title>Der Nachbar</title>
		<link>http://www.stalking-info.net/der-nachbar/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Apr 2011 13:33:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erfahrungsberichte]]></category>

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		<description><![CDATA[In meinem Stalking-Fall war es der Hausmeister, der auf selber Etage wohnte, welcher mir lange nachstellte und auch jetzt wieder meine neue Adresse hat. Inzwischen bin ich x-mal umgezogen und wohne nun nicht mehr in meinem ursprünglichen Bundesland. Doch zurück &#8230; <a href="http://www.stalking-info.net/der-nachbar/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="normal"><strong id="textpreview_title"> </strong>In meinem Stalking-Fall war es der Hausmeister, der auf selber Etage wohnte,  welcher mir lange nachstellte und auch jetzt wieder meine neue Adresse  hat. Inzwischen bin ich x-mal umgezogen und wohne nun nicht mehr in meinem ursprünglichen Bundesland. <span id="more-35"></span>Doch zurück zum Anfang: Bereits kurz nach meinem  Einzug fing es „schleichend“ mit dem Stalking an, indem der Hausmeister betonte, ich  müsse ihm die Wohnungstüre jederzeit öffnen, wenn er klingelt – es sei  seine Pflicht, die Wohnungen zu „kontrollieren“. Na, ich weiß ja, dass  dem nicht so ist, selbst ein Vermieter muss sich mindestens 24 Stunden  vor einer Wohnungsbegehung anmelden – außer es wäre „Gefahr im Verzug“,  wie ein Rohrbruch &#8230; Da ich auch damals schon im Home-Office tätig war,  konnte ich mich nicht jederzeit stören lassen. Nachdem er also mehrfach  auch nachts betrunken an meiner Türe stand und ich ihn nicht einließ,  besorgte ich mir einen neuen Zylinder für mein Wohnungsschloss, denn er  hatte gedroht, mit seinem „Generalschlüssel“ aufzuschließen.&nbsp;</p>
<div id="textpreview">Mit seiner kleinen, etwa 3-jährigen Tochter verstand ich mich gut, sie  grüßte mich immer so lieb, wo immer wir uns begegneten. Bald verbot er  mir, sie anzulächeln mit „meiner Fratze“ – die Kleine solle sich mit  „normalen Menschen“ abgeben und nicht „mit so etwas wie mir“. Ich grüßte  die Kleine weiter, weil ich mich trotz meiner Behinderung als sehr  normalen Menschen empfinde. Zunächst kam es dann zu „Stromausfällen“,  die immer nur meine Wohnung betrafen, beginnend immer nachts (mein  Rollstuhl entlädt sich, wenn er bei Stromausfall am Netz bleibt) und es  war trotz mehrfachen Polizei-Besuchen keine Chance, es dem Hausmeister  nachzuweisen, denn er hatte auch einigen anderen Mietern den Schlüssel  zum Zählerraum überlassen. Nachdem ich das erste Mal die Polizei  hinzugezogen hatte, verging kein Tag, an dem er mich nicht anbrüllte:  „So jemand wie Du hat keine Rechte! Vor allem hab ich was gegen solche,  die mir die Polizei auf den Hals hetzen – wirst schon noch sehen, wie  das ausgeht!“ Alle Benachrichtigungen an den Vermieter wurden von diesem  schlicht ignoriert. Immer häufiger ließ er sich von Menschen einladen,  die bekannt waren als ausländerfeindlich, behindertenfeindlich und zudem  gewalttätig. Die spendeten ihm sein Bier, auf das er offensichtlich  angewiesen war.&nbsp;</p>
<p>Über seine älteste Tochter schrie er die Straße entlang, sie sei eine  Nutte, weil sie gegen seinen Willen mit einem jungen türkischen Mann  liiert war – den er demnächst „abknallen“ wollte. Ansonsten hielt er  sich weder an die Hausordnung, noch an irgendeine „Ruhezeit“. Da stiegen  Grillpartys bis nachts um 2 Uhr, die kleine Tochter immer mit am  offenen Feuer, welches er in einer großen Tonne entzündete – ihre langen  Haare waren mehrfach in Brandgefahr, durch die umherfliegenden großen  Funken von den Servietten, die sie in die Tonne fliegen lassen durfte!</p>
<p><strong> Ich muss etwas tun!</strong></p>
<p>Als es mir zu viel „Kindeswohlgefährdung“ wurde, rief ich die Feuerwehr,  denn das Ganze durfte in diesem engen Hof mit Bäumen direkt über dem  Feuer &#8230; so gar nicht stattfinden. Am nächsten Tag begegnete er mir mit  der Kleinen an der Hand und ich grüßte sie. Daraufhin drohte er mir,  mich die Treppe runterzuwerfen oder mir ein Messer in den Rücken zu  stoßen. Ich rollte auf meinem Rollstuhl sofort zur Polizei – dort wurde  mir jedoch gesagt, ich müsse warten, bis „etwas passiert“, davor könnten  sie nichts für mich tun! 14 Tage lang ging ich nur noch mit gedrückter  110-Nr. in meine Wohnung im 2. Stock. Beim Verlassen der Wohnung rannte  er mir mehrfach „andeutungsweise“ die Treppe hinterher, sodass ich mich  vor Angst nur noch gegen das Geländer drücken konnte – wenn er dann an  mir vorbeisprang, grinste er mich ätzend an!</p>
<p><strong>So kann es nicht weiter gehen!</strong></p>
<p>Dann spielte mir meine Psyche einen Streich und ich schaffte es eines  Tages nicht mehr nach Hause. In mir schrie es: Ich kann nicht mehr!! So  quartierte ich mich sofort und auf eigene Kosten in ein Hostel ein, um  meine Flucht (ohne alles) zu planen. Über einen dreimonatigen Aufenthalt  in einem Frauenhaus bin ich inzwischen 6 Mal umgezogen! Jedes Mal bekam  er Adresse und sogar die nagelneue Handynummer heraus und schickte  Menschen aus der früheren Stadt aus seiner &#8220;Szene&#8221; hinterher. Diese  lauerten mir jeweils irgendwo auf, ohne jedoch &#8220;tätig&#8221; zu werden!  Nachdem die von mir gestellte Strafanzeige irgendwann einfach  eingestellt wurde, mit Begründung: &#8220;Es handelte sich ja wohl um einen  einfachen Nachbarschaftsstreit&#8221;, konnte ich auch in den neuen  &#8220;bedrohlichen Situationen&#8221; von der Kripo nur hören: &#8220;Sie können doch  diesen Menschen gar nichts nachweisen, was Sie behaupten!&#8221; und &#8220;Wir  können nichts für Sie tun, bevor überhaupt etwas passiert&#8221;&#8230;&#8230; Kann  sich überhaupt jemand, der das nicht erlebt, vorstellen, wie sehr einen  das vom &#8220;echten Leben&#8221; abhält???? Jeder Einkauf, Amtsgang oder  Spaziergang kann plötzlich zum Horror werden &#8211; über Jahre hinweg! Kein  Mensch bekommt davon etwas mit &#8212; doch man selbst &#8220;lebt&#8221; mit dieser  Angst, jeden Tag!!! Manchmal wäre der Tod leichter zu ertragen, als  diese &#8220;Gewalt&#8221;!!!</p>
<p><strong>Hilflos ausgeliefert trotz Menschenrecht</strong></p>
<p>Selbst von Gerichten bekommt man kein &#8220;Recht&#8221; auf angstfreies Leben  zugesprochen &#8211; wie könnten diese Wunden denn heilen? Auch trägt man  zusätzlich alle daraus resultierenden Kosten für Umzüge &#8230;Schulden für  die nicht geräumte Wohnung aus dem Langzeitvertrag, weil auch dafür  keiner aufkommt (ich bin inzwischen sogar zur Räumung &#8230; verurteilt!  worden, obwohl es keinerlei Chance für mich gibt, dies zu tun!). Ich bin  also Verurteilte statt des Verursachers! Was bitte ist ein  Menschenleben wert?????</p>
<p><strong> Was Hilfe unmöglich macht:</strong></p>
<p>Das Perverse an jeglichem Missbrauch (sexueller Missbrauch, Missbrauch  eines Amtes, psychischer Missbrauch &#8230;.) ist, dass die Täter sehr klug  vorgehen und darauf auch noch stolz sind. Es geht bei jeglichem  Missbrauch um die Stärkung des Machtgefühls über einen anderen Menschen!  Und dies geschieht in aller Heimlichkeit &#8211; leider oft &#8220;fehlerfrei&#8221;. So  kann man den Tätern selten etwas nachweisen.</p>
<p>Und ohne Beweise ist das Opfer kein Opfer (darf sich auch nicht so  fühlen) und es gibt überhaupt keinen Täter! Ist deshalb all das „nicht  geschehen“?</p>
</div>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Voraussetzungen für Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz</title>
		<link>http://www.stalking-info.net/bundessozialgericht-entschaedigung/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Apr 2011 07:45:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christian</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Laut der Medieninformation Nr. 12/11 des Bundessozialgerichts in Kassel vom 07.04.2011 können Stalking-Opfer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, nämlich ausschließlich dann mit Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz rechnen, wenn das Stalking einen „vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff“ beinhaltete und dieser zu einer &#8230; <a href="http://www.stalking-info.net/bundessozialgericht-entschaedigung/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><strong id="textpreview_title"> </strong>Laut der Medieninformation Nr. 12/11 des Bundessozialgerichts in  Kassel vom 07.04.2011 können Stalking-Opfer nur unter ganz bestimmten  Voraussetzungen, nämlich ausschließlich dann mit Leistungen aus dem  Opferentschädigungsgesetz rechnen, wenn das Stalking einen  „vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff“ beinhaltete und dieser  zu einer „gesundheitlichen Schädigung“ führte.</div>
<div><span id="more-28"></span></div>
<div>
<p>&nbsp;</p>
<div id="textpreview">Gesundheitliche Schäden, die aus einem Stalking ohne körperlich  tätlichen Angriff stammen, ergeben nach Meinung des Gerichts nicht  unbedingt einen Anspruch auf Versorgungsleistungen durch das  Opferentschädigungsgesetz. Dies resultiert aus der Entscheidung eines  Revisionsverfahrens an einem Fall einer 60-jährigen Frau, die  jahrelangem Stalking ausgesetzt war. Das Gericht erkannte zwar das  Stalking als Straftatbestand an, verweigerte jedoch, dass Stalking immer  gleichzusetzen ist, mit dem im Opferentschädigungsgesetz benanntem  „tätlichen Angriff“. Dieser setze für das Gericht eindeutig einen  körperlichen Angriff voraus, der Leib und Leben des Opfers bedrohe – und  aus jenem der gesundheitliche Schaden entstanden sei.&nbsp;</p>
<p>Im vorliegenden Fall der 60-jährigen Frau hatte die Klägerin zunächst  einige Monate mit einem alkoholkranken Mann eine Beziehung und lebte mit  diesem zusammen. Seit dem Oktober 2001 versuchte die 60-Jährige die  Beziehung gegen den Willen des Mannes zu beenden – worauf hin es 2 Jahre  lang zu Nachstellungen seinerseits kam. Sie musste seine ständigen  Telefonanrufe und SMS Tag und Nacht erdulden, er schickte ihr  Postkarten, Briefe und sogenannte „Geschenke“. Auch schickte er immer  wieder Polizei, Feuerwehr und Notarzt zu ihrer Wohnung, was einen  Missbrauch des Notrufes bedeutete, drohte ihr sowie ihren Angehörigen  mit Bomben- und Mordanschlägen. Selbst Schutzanordnungen widersetzte er  sich mehrfach. Dennoch griff er die Frau nur ein einziges Mal körperlich  an, indem er sie am Arm herumriss.</p>
<p>Obwohl die Frau bereits 2 Mal ihre Wohnung wechselte, Auskunftssperren  von Adresse und Telefonnummer einrichten ließ leidet sie unter massiven  psychischen Folgen des Stalkings, die unter anderem zu einer  posttraumatischen Belastungsstörung führten. Die posttraumatische  Belastungsstörung zeigt sich bei ihr vor allem durch Erschöpfungs- und  Angstzustände, Nervosität sowie Schlaf- und Konzentrationsstörungen.  Diese Erkrankung führte so weit, dass eine Feststellung der  Schwerbehinderteneigenschaft erfolgte.</p>
<p>Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau durch das Stalking  erkrankt sei – doch die Vorinstanz habe sich nicht an die Maßstäbe zur  Feststellung einer „Gefahr für Leib und Leben“ gehalten. Deshalb verwies  das Bundessozialgericht nun den Fall wieder zurück an die Vorinstanz.</p>
</div>
</div>
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